Wenn es schnell gehen muss, wird das THW Saarlouis über die Rettungsleitstelle Saar alarmiert. Dazu wählen Sie die Notruf-Nummer 112.
Polizeinotrufe über die Nummer 110 werden ebenfalls zur Rettungsleitstelle Saar weitergeleitet, falls ein THW Einsatz erforderlich ist.
Ist es nicht ganz so eilig, dann kontaktieren Sie uns doch erst einmal über die im Folgenden genannten Optionen und besprechen mit uns die Einsatzmöglichkeiten.
Weitere Informationen für Anforderer finden Sie in unserer Broschüre.
Das THW wird erst auf Anforderung aktiv. Anforderungsgründe können dabei beispielsweise sein, dass die Expertise der Einsatzkräfte oder die technische Ausstattung des THW benötigt wird. Das THW kann also nicht einfach losfahren, weil es von einem Unglück erfahren hat, sondern darf erst aktiv werden, wenn es angefordert wird.
Kommt es zu einem Einsatz, kann das THW von unterschiedlichen Organisationen und Institutionen angefordert werden. Privatpersonen und Unternehmen können das THW nur in begründeten Ausnahmefällen anfordern.
In der Regel wird das THW von Gefahrenabwehrstellen angefordert. Die Einsatzszenarien sind dabei so vielfältig, ebenso können die konkreten Anforderer des THW unterschiedlich sein. Das können beispielsweise sein:
Bei allen hauptamtlich besetzten THW-Dienststellen gibt es Rufbereitschaften, an die sich anforderungsberechtigte Behörden und Organisationen wenden können. In einigen Kommunen können die Leitstellen die THW-Einheiten in den Ortsverbänden anfordern.
Grundsätzlich nimmt das THW nur Anforderungen von den zuvor genannten Stellen der Gefahrenabwehr an.
In bestimmten und begründeten Ausnahmefällen ist eine Anforderung jedoch auch durch Privatpersonen, Stiftungen, Firmen oder Vereine (also natürliche und juristische Personen) möglich. Da das THW als Behörde ausdrücklich nicht in den Wettbewerb mit der privaten Wirtschaft gehen darf, müssen diese technischen Hilfeleistungen im Einzelfall genau geprüft und ausführlich begründet werden. Ob das THW sie annehmen darf, hängt von mehreren Aspekten ab, beispielsweise der rechtzeitigen Aufgabenerfüllung im Vergleich zu einem Unternehmen und des gleichen Leistungsumfangs der Leistung eines privatwirtschaftlichen Unternehmens. Hierfür finden in jedem Einzelfall eine Prüfung sowie Freigabe durch die Industrie- und Handelskammern statt. Aufgrund des Einsatzvorbehalts des THW für seine hoheitlichen Aufgaben im Zivil- und Katastrophenschutz sowie für Auslandseinsätze, finden solche zusätzliche Hilfeleistungen nur äußerst selten statt. Selbstverständlich fallen für solche Einsätze, wenn sie stattfinden dürfen, Kosten für die Hilfeersuchenden an. So wird sichergestellt, dass diese sonstigen Hilfeleistungen zu keiner Wettbewerbsbeeinträchtigung führen.
Nach der Einsatzanforderung rückt das THW zur Einsatzstelle aus und unterstellt sich der Einsatzleitung. Diese informiert über die Einsatzlage und weist den THW-Einheiten ihre Aufgaben mittels Einsatzauftrag zu.